Service Level Agreement (SLA)
Stand 02-2026
1. Zweck und Geltungsbereich

Dieses Service Level Agreement (SLA) regelt den Leistungsumfang, die Servicequalität, die Systemverfügbarkeit, die Supportleistungen sowie die Reaktionszeiten im Zusammenhang mit den ackerPay® SaaS-Diensten und der von der myAcker GmbH bereitgestellten ackerPay®-Hardware. Das SLA gilt für alle registrierten Geschäftskunden von ackerPay®.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ausschließlich die in diesem SLA definierten Leistungen und Service Levels.

Es unterscheidet zwischen den folgenden drei Servicebereichen:

1. Zahlungsabwicklung über das ackerPay® Terminal im Shop (POS)

2. Administration über das Webportal my.ackerpay.com

3. API-Schnittstelle für Integrationspartner

Das SLA ist integraler Bestandteil der Allgemeinen SaaS Geschäftsbedingungen der myAcker GmbH und ersetzt sämtliche früheren Leistungsdatenblätter oder sonstigen servicebezogenen Beschreibungen.

2. Leistungsumfang der Services
2.1. Inkludierte Leistungen

Im Rahmen des laufenden Servicevertrags erbringt die myAcker GmbH insbesondere folgende Leistungen:

  • Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der ackerPay® Cloud-Dienste.
  • Bereitstellung von Software-Updates, Sicherheitsupdates und funktionalen Weiterentwicklungen.
  • Technischer Support für den ackerPay® SaaS-Dienst gemäß den in diesem SLA definierten Supportpaketen, Supportzeiten und Reaktionszeiten.
  • Zugriff auf produktbezogene Online-Dokumentationen, Benutzerhandbücher und FAQs.
  • Support für von der myAcker GmbH gelieferte ackerPay®-Hardware, sofern die Ursache software- oder plattformseitig oder auf einen von ackerPay® gelieferten Hardwarefehler zurückzuführen ist

Ein Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten, Release-Zeitpunkte oder Weiterentwicklungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

2.2. Nicht geschuldete Leistungen

Nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen sind insbesondere:

  • Schulungen, Workshops, individuelle Einschulungen oder Trainings
  • Sonderentwicklungen, kundenspezifische Anpassungen, Design- oder Grafikarbeiten
  • Support für Software oder Hardware von Drittanbietern
  • Wiederherstellung von durch den Kunden gelöschten, überschriebenen oder falsch hinterlegten Daten
  • Behebung von Störungen, die auf äußere Einflüsse oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs der myAcker GmbH zurückzuführen sind (z.B. Stromausfall, Internetausfall, Fehlbedienung, Elementarschäden, Vandalismus, Missbrauch)
  • Leistungen, die aufgrund unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung oder nicht eingehaltenen Installations- und Betriebsvorgaben erforderlich werden

Diese Leistungen können – sofern technisch und organisatorisch möglich – gesondert vereinbart und nach Aufwand verrechnet werden.

3. Begriffsdefinitionen:
3.1. Reaktionszeit

Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang des Tickets beim ackerPay®-Support und der ersten Rückmeldung an den Kunden.
Die Rückmeldung erfolgt je nach gebuchtem Supportpaket per Ticket oder telefonisch.
Eine Reaktionszeit garantiert nicht die sofortige Lösung des Problems.

3.2. Systemverfügbarkeit

Die Systemverfügbarkeit beschreibt den Zeitraum, in dem die zentralen ackerPay®-Systeme (POS, Webportal und API) ordnungsgemäß funktionieren und für den Kunden erreichbar sind.

Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die von ackerPay® betriebenen Cloud-Dienste und Serverinfrastrukturen.
Sie umfasst keinerlei lokale Faktoren im Einflussbereich des Kunden, wie Stromversorgung, Internetverbindung, Funktionsweise eines externen Kreditkarten-Terminals beziehungsweise Störungen beim Payment Service Provider, Netzwerkkonfiguration. Etwaige Fehler bei der Hardwareinstallation oder mechanische Störungen an Geräten oder Türen, welche nicht durch einen Systemneustart durch den Kunden behoben werden können, zählen ebenfalls nicht zur Systemverfügbarkeit.

Die Messung der Verfügbarkeit erfolgt basierend auf den registrierten Betriebszeiten der zentralen ackerPay®-Plattform.
Geplante Wartungsfenster gelten nicht als Ausfallzeit und beeinflussen die gemessene Verfügbarkeit nicht.

3.3. Systemausfall

Ein Systemausfall liegt gemäß der SLA in folgenden Fällen vor:
POS: Ein Systemausfall liegt vor, wenn das POS-Terminal aufgrund eines technischen Defekts, Softwarefehlers, oder einer Störung der Systemanbindung in keinem Fall in der Lage ist, Zahlungsvorgänge ordnungsgemäß zu verarbeiten. Jegliche Störungen auf Seiten des Payment Service Providers zählen nicht als Systemausfall.

Webportal my.ackerPay.com: Ein Systemausfall liegt dann vor, wenn das Cloud Portal nicht erreichbar ist.

API: Ein Systemausfall liegt vor, wenn die Rest API nicht erreichbar ist

Payment Service Provider (PSP)

Der Payment Service Provider ist das durch den Betreiber beauftragte Unternehmen, welches digitale Zahlungsmethoden bündelt, ein Kreditkartenterminal bereitstellt, im Auftrag verarbeitet, und am Ende das kassierte Geld an den Betreiber des POS ausbezahlt. Gängige PSPs sind beispielsweise Payone, VR-Payment, Worldline etc.

4. Zusage der Systemverfügbarkeit

ackerPay® garantiert dem Kunden gegenüber folge Systemverfügbarkeiten.

Servicebereich Beschreibung Zielverfügbarkeit Messzeitraum
POS-Terminals Zahlungen über physische Geräte im Geschäft 98,9 % monatlich
Webportal (my.ackerpay.com) Administrative Funktionen: Auswertungen, Rückerstattungen, Benutzerverwaltung 99,5 % monatlich
API-Schnittstelle Programmatische Transaktions- und Integrationsschnittstelle 99,5 % monatlich

Geplante Wartungen, die zu einer Downtime des POS Terminals führen, werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und werden vorzugsweise während Bürozeiten der myAcker GmbH durchgeführt, ebenso verhält es sich mit Wartungen der Cloud und API Funktionen. Kurzzeitige Einschränkungen während Wartungsfenstern gelten nicht als SLA-Verletzung.

4.1. Lokale Betriebsbedingungen (Strom / Internet)

Die in diesem SLA definierten Verfügbarkeiten beziehen sich ausschließlich auf die zentralen Systeme von ackerPay® (POS, Webportal und API). Betriebsunterbrechungen, die durch lokale Umgebungsfaktoren beim Kunden oder durch den Payment Service Provider verursacht werden, fallen nicht unter die SLA-Garantie. Hierzu zählen insbesondere Stromausfälle, Internetausfälle und Hardwaredefekte jeglicher Art.

Zur Sicherstellung möglichst hoher Systemverfügbarkeit im Shop empfiehlt ackerPay® den Verbau einer USV-Stromversorgung (z.B. ackerPay® PowerPuppy) zur Absicherung der ackerPay® Komponenten bei Überspannungen oder kurzzeitigen Stromschwankungen. Zusätzlich empfiehlt ackerPay® dem Kunden eine alternative Internetlösung im Störungsfall parat zu haben.

4.2. Betrieb von CashBuddy-Systemen

CashBuddy-Systeme sind kombinierte Bargeldmanagementgeräte, die sowohl Münz- als auch Scheingeldzahlungen für ackerPay®-Pro Terminals verarbeiten können. Ein Ausfall im Sinne dieses SLA liegt nur dann vor, wenn keinerlei Zahlungsannahme mehr möglich ist – das heißt, weder bar, noch per Karte am EC Kartenterminal, noch online.

Die folgenden Situationen gelten nicht als Systemausfall:

  • Leerer Münz- Scheinspeicher
  • blockierte Mechanik
  • überfällige Wartungen
  • aktiver Wartungs- oder Kalibrierungsmodus
  • mechanische Störungen
  • sowie sonstige Störungen, die nicht auf die ackerPay®-Software zurückzuführen sind.
4.3. Betrieb von WatchDog- und Zutrittssystemen

WatchDog- und Zutrittssysteme dienen der video- und sensorgestützten Überwachung sowie der Steuerung von Zutrittspunkten. Ein Ausfall im Sinne dieses SLA liegt nur dann vor, wenn das System seine Kernfunktion nicht mehr ausführen kann und dadurch ein definierter Geschäftsprozess nicht mehr ordnungsgemäß möglich ist.

Die folgenden Situationen gelten nicht als Systemausfall:

  • Mechanische oder elektrische Probleme an Türen (z. B. Klemmen, Türkontakte, Defekte an Türschlössern, Türschließern oder Magnetfallen)
  • Manipulation oder äußere Einwirkungen auf Kartenleser oder Hardware (z. B. Vandalismus, unsachgemäße Bedienung)
  • Hardwaredefekte
  • Witterungseinflüsse wie Feuchtigkeit, Frost, Hitze oder Korrosion
  • Probleme der lokalen Infrastruktur, insbesondere Internet- oder Stromausfälle am Standort
  • Hardwareeinschränkungen, die nicht der ackerPay®-Software zuzurechnen sind (z. B. verdeckte oder verschmutzte Kamerasensoren)
  • Wartungs- oder Kalibrierungszustände, die Teil des normalen Betriebs sind
4.4. sonstige ackerPay Hardware

myAcker leistet Unterstützung innerhalb der vereinbarten Reaktionszeiten, sofern die Ursache softwareseitig, plattformseitig oder auf einen von ackerPay® gelieferten Hardwarefehler zurückzuführen ist.

Sonstige ackerPay®-Hardware umfasst alle ackerPay® Hardware, wie POS-Terminals, Kartenleser, Controller oder Netzteile. Ausgenommen ist hierbei jegliche Hardware, die durch Dritte geliefert wurde.

Ein Ausfall im Sinne dieses SLA liegt nur vor, wenn die Hardware ihre Kernfunktion nicht mehr erfüllen kann und dadurch ein Geschäftsprozess vollständig beeinträchtigt wird.

Die folgenden Situationen gelten nicht als Systemausfall:

  • Beschädigung, Vandalismus, überfällig Wartungen, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung
  • Externe Ursachen wie Stromausfall, leere Batterien, Verkabelungsfehler oder Netzwerkprobleme
  • Witterungseinflüsse oder physische Einwirkungen
  • Fehlkonfiguration oder Installationsfehler durch Dritte
5. Servicezeiten und Supportmodelle

Der technische Support erfolgt über ein zentrales Ticket-System. Jede Anfrage wird als Ticket erfasst und mit einer Ticketnummer versehen.

Je nach gebuchtem Supportpaket erfolgt die Kommunikation per Ticket oder zusätzlich per telefonischem Rückruf.

Die konkreten Supportzeiten, Supportkanäle, Prioritäten (P1–P4) sowie Reaktionszeiten ergeben sich aus den jeweils gebuchten Supportpaketen gemäß diesem SLA.

Eine Reaktionszeit stellt keine Garantie für eine sofortige Problemlösung dar, sondern bezeichnet ausschließlich den Zeitraum bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung.

5.1. Support-Pakete
Supportpaket Verfügbarkeit Kanal Leistungsumfang Fair Use
Basic Support Mo–Fr Ticket-System Bearbeitung via Ticket innerhalb der Geschäftszeiten
Telefon-Support (Mo–Fr) Mo–Do 08:00-17:00
Fr 08:00-14:00
Ticket + Rückruf Rückrufservice, priorisierte Bearbeitung 10 Telefonfälle oder 120 Minuten/Monat
Telefon-Support Premium (Mo–So) Mo–So 08:00-17:00 Ticket + Rückruf Premium-Service inkl. Wochenende, Rückruf während Servicezeiten 10 Telefonfälle oder 120 Minuten/Monat

5.2. Reaktionszeiten im Vergleich
Priorität Beschreibung Standard Telefonsupport Mo–Fr Telefonsupport Premium Mo–So
P1 (kritisch) Kompletter Ausfall POS oder API Reaktion ≤2h Reaktion ≤45min Reaktion ≤30min
P2 (hoch) Teilweise Einschränkung / Transaktionsfehler Reaktion ≤4h Reaktion ≤2h Reaktion ≤1h
P3 (normal) Beeinträchtigung im Webportal oder API-Funktion Reaktion ≤8h Reaktion ≤6h Reaktion ≤4h
P4 (niedrig) Informationsanfrage / Feature-Wunsch Reaktion ≤24h Reaktion ≤24h Reaktion ≤24h

5.3. Incident-Management

Incident-Management bezeichnet den gesamten Prozess der Erfassung, Priorisierung, Analyse und Bearbeitung von Störungen („Incidents“) in den ackerPay®-Systemen.
Ziel des Incident-Managements ist es, den normalen Geschäfts- und Zahlungsbetrieb so schnell wie möglich wiederherzustellen und Auswirkungen auf den Kunden zu minimieren.

Ein Incident umfasst jede unvorhergesehene Unterbrechung, Einschränkung oder Fehlfunktion eines ackerPay®-Dienstes — unabhängig davon, ob die Ursache softwareseitig, hardwareseitig oder durch externe Faktoren beeinflusst wird.

Das Incident-Management beinhaltet dabei insbesondere:

  • Erfassung im zentralen Ticket-System oder per Telefonanruf
  • Kategorisierung nach Priorität (P1–P4)
  • Reaktionsmaßnahmen durch den Support entsprechend dem gebuchten Paket
  • Diagnose und Eingrenzung der Störung
  • ggf. Erarbeitung eines Workarounds oder einer Lösung
  • Dokumentation des Vorfalls und des Lösungswegs

Kritische Vorfälle (P1) werden bevorzugt behandelt und erfordern eine schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit dem Kunden (je nach Supportpaket per Ticket oder Rückruf)

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Voraussetzungen sicherzustellen, damit ackerPay® die SLA-Leistungen erbringen kann:

6.1. Technische Voraussetzungen
  • Funktionsfähige und stabile Stromversorgung am Standort
  • Funktionsfähige Internetverbindung sowie lokale Netzwerk-Infrastruktur
  • Keine Integration von externen Geräten in das interne Netzwerk der ackerPay® Geräte.
  • Ordnungsgemäße Installation, Schutz und Wartung der angeschlossenen Geräte
  • Einhaltung aller Herstellervorgaben der Hardware (Aufstellung, Kühlung, Verkabelung, Schutz vor Witterung sowie Temperaturen von unter 0°C und über 35°C)
6.2. Betriebliche Mitwirkungspflichten
  • Unverzügliche Meldung von Störungen über das Ticket-System oder im Rahmen des gebuchten Supportmodells. Ab Zeitpunkt der Erstellung des Tickets beginnen die Reaktions- und Ausfallszeiten.
  • Bereitstellung korrekter Kontaktinformationen und Erreichbarkeit während der Supportzeiten
  • Verfügbarkeit einer nach Richtlinien der myAcker GmbH geschulten Person vor Ort zur aktiven Mithilfe bei der Fehlersuche
  • Bereitstellung notwendiger Informationen zur Fehleranalyse (z. B. Fotos, Logs, genaue Fehlerbeschreibung, wer, was, wann, wie, wo)
6.3. Software- und Updatepflicht
  • Installation der von ackerPay® bereitgestellten Updates, Versionen oder Sicherheitspatches
  • Sicherstellung, dass keine Drittsoftware installiert wird, die Systemfunktionen beeinträchtigen könnte
6.4. Wirtschaftliche und organisatorische Pflichten
  • Sicherstellung der Zugangsmöglichkeiten für Supportmaßnahmen, sofern erforderlich
  • Schutz der Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff
  • Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen

Wichtig:
Eine Nichterfüllung dieser Pflichten kann die Einhaltung von Reaktions- und Lösungszeiten verhindern, ohne dass eine SLA-Verletzung vorliegt.

7. Verrechnung Nichteinhaltung & Gutschriften

Sollten die zugesicherten Systemverfügbarkeiten nicht eingehalten werden, gelten folgende Gutschriften.

Bedingung Gutschrift auf ackerPay Cloud Monatsgebühr
Bis zu 5% unter der monatlichen zugesagten Verfügbarkeit 10 %
Über 5% unter der monatlichen zugesagten Verfügbarkeit 25 %

Gutschriften gelten nur auf Antrag des Kunden binnen der nächsten 5 Werktage.
Sollte sich ein Support Fall erst nach dessen Behebung als nicht durch diese SLAs gedeckten Umstand herausstellen, behält sich die myAcker GmbH vor, die erbrachte Leistung nachzuberechnen.

8. Änderungen & Laufzeit

Die myAcker GmbH ist berechtigt, dieses SLA unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden zu ändern.

Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus bekannt gegeben.
Die jeweils aktuelle Version ist unter https://ackerpay.com/sla.html abrufbar.

9. Verhältnis zu den AGB

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem SLA und den Allgemeinen SaaS Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen dieses SLA vorrangig, soweit sie Regelungen zu Leistungsumfang, Service Levels, Support, Reaktionszeiten oder Systemverfügbarkeiten betreffen.

10. Haftungsausschluss & Haftungsbegrenzung

ackerPay® haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
ackerPay® haftet insbesondere nicht für:

  • indirekte Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Vermögensschäden,
  • entgangenen Gewinn,
  • Betriebsunterbrechungen des Kunden,
  • Datenverlust beim Kunden.

Die Haftung von ackerPay® ist – außer bei Vorsatz – der Höhe nach auf jene Beträge begrenzt, die der Kunde in den letzten drei Monaten für die betroffenen Services bezahlt hat.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei zwingenden gesetzlichen Ansprüchen (z. B. Personenschäden).

11. Höhere Gewalt (Force Majeure)

ackerPay® haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von ackerPay® liegen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere – aber nicht abschließend:

  • Naturereignisse (Sturm, Hochwasser, Erdbeben, Feuer),
  • extreme Witterung,
  • Stromausfälle und Energieversorgungsprobleme,
  • Ausfälle von Netzwerk- und Telekommunikationsanbietern,
  • Ausfälle von Rechenzentrumsanbietern (z. B. AWS, Azure, Google Cloud),
  • Krieg, Terror, politische Unruhen,
  • Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen,
  • Sabotage, DDOS-Angriffe oder sonstige Angriffe auf Infrastrukturen.

Diese Ereignisse gelten nicht als SLA-Verletzung und verlängern die Fristen angemessen.

12. Datenschutz & Datenverarbeitung

ackerPay® verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Der Kunde ist verpflichtet, ackerPay® nur jene Daten zur Verfügung zu stellen, deren Verarbeitung zulässig ist.
Dieses SLA regelt keine datenschutzrechtlichen Ansprüche oder Pflichten; diese ergeben sich ausschließlich aus dem AVV und den geltenden Datenschutzbestimmungen.